Wappen sind keinesfalls frei erfundene und nach Belieben geschmückte Zierart. Die Wappenkunde – Heraldik genannt – regelt alle Belange dieser alten Kunst und es bedarf eines hohen Wissens und viel Erfahrung um ein heraldisch einwandfreies Wappen zu erstellen.
In der Wappenbeschreibung – heraldisch ‚Blasonierung‘ genannt - wird das Aussehen und der Inhalt des Wappens beschrieben. Nach dieser heraldischen Anleitung kann das Wappen jederzeit von einem Heraldiker korrekt in grafische Formen umgesetzt werden.
In der Wappendarstellung werden die Farben Rot, Blau, Grün und Schwarz, in Ausnahmen auch Purpur, sowie die Metalle Gold (herald. Gelb) und Silber (herald. Weiß) verwendet. Es gilt immer die Grundregel: Farbe auf Metall oder Metall auf Farbe. So ist durch den Kontrast eine klare Erkennbarkeit des Wappens möglich – auch auf größere Entfernungen (ehemals z.B. im Schlachtgetümmel oder bei Tournieren). Diese Regel wurde in früherer Zeit nicht immer konsequent befolgt, wodurch es alte Wappen gibt, in denen Abweichungen zu dieser Regel auftreten. Bei einer Neustiftung sollte diese jedoch möglichst beachtet werden.
Zu einigen Wappen gibt es eine Geschichte, die nachvollziehbar macht, weshalb ein bestimmtes Fabelwesen, Symbol oder Wappentier den Schild schmückt - oder eine bestimmte ‚Tingierung‘ – Farbgebung - gewählt wurde. Eine heraldische Bestrebung ist es, sogenannte ‚redende Wappen‘ zu erschaffen, deren Gestaltung den Namen oder die Herkunft des Trägers zu versinnbildlichen versucht.
Beim Lesen einer Blasonierung ist es hilfreich zu wissen, dass sich bei einer korrekten Wappenbeschreibung ‚Links‘ und ‚Rechts‘ auf die Blickrichtung des Wappen-Trägers hinter dem Schild bezieht, nicht auf den Betrachter, der vor dem Schild steht.
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